Punkte für Sklavenverträge


Vorwort

Die hier aufgeführten Punkte für Sklavenverträge habe ich aus verschiedenen Verträgen zusammengesammelt. Sie stellen eine Anregung für eigene Verträge dar, entsprechen aber nicht unbedingt meiner Meinung.


Beginn des Vertrages

Vertrag zwischen Sklavin und HerrnDieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin __________ (künftig Sklavin genannt)
und ihrem Herrn __________ (künftig Herr genannt)

abgeschlossen zwischen
_____________________(Name) und _____________________ (Name)
_____________________(Geb.Dat.) _____________________ (Geb.Dat.)
im folgenden „Herr“ genannt im folgenden „Sklavin“ genannt
Laufzeit des Vertrages: von ________________ bis ________________Dieser Vertrag wird in dem Wissen beider Partner unterzeichnet, daß dieser Kontrakt keinerlei Geltung vor Gericht hat, und beide Partner verzichten auf die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrags bei einem ordentlichen Gericht einzuklagen. Unter diesem Wissen verpflichten sich beide Parteien, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgend möglich einzuhalten.

Zeitdauer

  • Ich verspreche hiermit, meinem Herrn vollkommen als Sklavin zu gehören, das heißt, ihm 24 Stunden am Tag bereit zu stehen. Ich werde mich vollkommen dem Verlangen und denWünschen meines Herrn unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.
  • Mein Sklavendasein beginnt mit Unterschrift und soll am … um … Uhr beendet sein.

Allgemeine Regeln

  • Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
  • Der Sklavin ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Meister sie dazu auffordert.
  • Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Meister befiehlt es.
  • Die Sklavin gelobt dem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.
  • Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
  • Die Sklavin hat die Pflicht, ihre Wohnung in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zu halten.
  • Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des weiteren erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Herr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.
  • Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen, akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass sein Herr ihren Körper und ihren Geist frei nach ihrem Wünschen benutzen kann. Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden und in diesem Vertrag festgelegt sein.
  • Die Sklavin hat nicht das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrem Meister zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat. Bis zu diesem Zeitpunkt, wird die Sklavin von ihrem Meister nur mit „Sklavin“ angesprochen.
  • Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Außerdem hat sie die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien.
  • Die Sklavin wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Herrn jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zu geben. Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen und ehrlich über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
  • Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn warten, die sie dann dankbar akzeptieren muss.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, das geistige und körperliche Eigentum an ihrer Person vollständig ihrem Herren zu übergeben. Der Herr kann über dieses Eigentum nach seinem Willen verfügen.
  • Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.
  • Die Sklavin erlaubt es dem Herren ausdrücklich, sie zu bestrafen. Sei es wegen Verfehlungen aus diesem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Herren. Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben.
  • Die Sklavin wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird.
  • Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
  • Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können.
  • Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
  • Der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen der Sklavin ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.
  • Der Herr räumt der Sklavin ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von der Sklavin mit dem Wort „Mayday“ bekanntgegeben und vom Herrn bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert damit seine Gültigkeit.
  • Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.
  • Wenn der Meister nach Hause kommt, hat die Sklavin sofort die ihr zugewiesene Position einzunehmen.
  • Als Sklave/Sklavin bist Du weniger als Nichts!
  • Du hast Dich selbst aufgegeben und lebst ausschließlich als devote/r Sklave/Sklavin.
  • Als Sklave/Sklavin hast du kein Kennwort.
  • Dein Körper und Geist gehören dem Herrn/der Herrin, der/die jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er/sie will.
  • Du erfüllst jeden Willen des Herrn/der Herrin widerspruchslos und unverzüglich. Deine Wünsche und Neigungen sind dabei uninteressant!
  • Ohne anders lautende Anordnung lieferst Du dich stets total entblößt (splitternackt) und schmucklos, als Sklavin auch ungeschminkt und ohne lackierte Nägel, ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken hetero- und homosexueller Natur der Gnade des Herrn/der Herrin aus!
  • Wenn Dein Herr/Deine Herrin kommt, nimmst du die devote Auslieferungsstellung ein: Splitternackt, mit angelegten Fesseln, kniest Du nieder, öffnest leicht die Schenkel, beugst dann den Oberkörper gestreckt ganz zurück; Sklaven ziehen zuvor die Vorhaut ganz zurück, Sklavinnen ziehen mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bieten die Vagina geöffnet an. Wird dabei nur die Scham entblößt (bei Sklavinnen eventuell auch die Brüste), ist das die Demutsstellung.
  • Du wirst nicht nur vom Herrn/Herrin, sondern auch von damit beauftragten Dritten behandelt. Du kannst jederzeit vorgeführt und/oder verliehen werden.
  • Jeder geringste Verstoß gegen die Regeln wird bestraft. Du hast dich deiner Behandlung lautlos, ohne Stöhnen, Schreien oder Weinen zu unterziehen!
  • Du antwortest nur, wenn Du direkt angesprochen wurdest.
  • Aufgaben, die Dir auferledigt werden, beantwortest Du stets mit: “ Ja, Herr/Herrin.“
  • Beim Oralverkehr ist Sperma/Frauensaft stets zu schlucken!
  • Dein Sklavenleben endet mit Vertragsende oder bei uneingeschränktem Vertrag mit dem Verzicht deines Herrn/deiner Herrin.
  • Alle Vorbehalte oder Einschränkungen des Sklaven/der Sklavin müssen vor erstmaliger Auslieferung schriftlich festgehalten werden, um gültig zu sein.
  • Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!
  • Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln)!
  • Du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!
  • Auf Anordnung hast Du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Slip, BH, Hemd/Bluse usw.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden, splitternackt zu präsentieren.
  • Während einer Behandlung hast du kein Recht auf sexuelle Befriedigung, Du mußt hingegen damit rechnen, jederzeit (Sklavinnen auch während der Regelblutung!) sexuell benutzt zu werden.
  • Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!
  • Als Sklave/Sklavin darfst Du dich, ohne Anordnung, nicht selbst befriedigen.

Anrede des Herrn

  • Die Sklavin wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn reden. Sie wird ihn immer mit „Herr“, „Gebieter“ oder „Meister“ anreden (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit). Der Herr hat die Möglichkeit, seine Sklavin in der oben genannten Zeit „Freizeit“ einzuräumen, in der sich die Sklavin frei bewegen und benehmen darf.

Freizeit der Sklavin

  • Während dieser „Freizeit“ werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass die Sklavin ihren Herrn weiter mit Respekt und Liebe begegnet, und dass Dinge, die sich die Sklavin in ihrer „Freizeit“ zu Schulden kommen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.

Bestrafung bei Vergehen

  • Die Sklavin weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen. Sie wird diese ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn, welcher der Sklavin deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist.

Rechte des Herrn

  • Die Sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden.
  • Der Herr hat das Recht, ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
  • Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.

Pflichten des Herrn

  • Der Herr ist für das Befinden seiner Sklavin verantwortlich.
  • Der Herr muss sicherstellen, seiner Sklavin keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.
  • Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!
  • Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

Private Regeln

  • Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.
  • Ist die Sklavin mit ihrem Herrn in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte.
  • Zu den Mahlzeiten wird die Sklavin ihren Herrn bedienen.
  • Wenn die Sklavin zu ihrem Herrn,  oder dieser zu ihr spricht, hat die Sklavin aufmerksam zu sein, und ihren Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.

Rechte für die Öffentlichkeit

  • Die Sklavin hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anders befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen. Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihren Herrn vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.

Rechte für das Berufsleben

  • Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gar gefährden.
  • Der Herr wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitende Sklavin.
  • In der Arbeitszeit ist es der Sklavin gestattet, sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen, wenn notwenig. Während ihrer Arbeitszeit darf die Sklavin telefonieren und geschäftliche Dinge besprechen, ohne dafür eine spezielle Genehmigung ihres Herrn einholen zu müssen.

Kleidung der Sklavin

  • Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen:
    • Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch den Meister
    • Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind
    • Hosen, außer zu besonderen Gelegenheiten nach vorheriger Erlaubnis durch den Meister
    • BH’s wenn sie nicht die Brustwarzen freilassen
    • Schuhe, deren Absatzhöhe weniger als 6 cm beträgt
  • Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.
  • Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
  • Die Sklavin wird, nachdem sie nach Hause gekommen ist, sofort die vom Meister zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen.
  • Hat der Meister keine bestimmten Anweisungen gegeben, hat sie folgende Kleidungsstücke anzulegen:
    • halterlose schwarze Strümpfe
    • schwarze Stöckelschuhe
    • Ledermanschetten an den Füßen
    • Ledermanschetten an den Händen
    • Lederhalsband

Safeword

  • Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein „Safeword“ zur Begnadigung der Sklavin führt.
  • Die Sklavin hat das Recht, ein eigenes Safeword zu wählen, ansonsten wir der Herr ihr eines zuweisen.
  • Der Herr ist berechtigt, Safewörter abzulehen.
  • Der Herr ist berechtigt, der Sklavin ein Safeword zuzuweisen.
  • Die Sklavin darf während der genannten Laufzeit des Vertrages ihre Gedanken, Gefühle, Wünsche und Ängste durch die Ampelworte zum Ausdruck bringen:
    • grün: Ja, dies gefällt mir, weiter so, ich vertrage noch mehr,…
    • gelb: Vorsicht, ich weiß noch nicht, mal abwarten,…
    • rot: Halt, stopp, das geht zu weit, aufhören, dazu bin ich nicht bereit,…
  • Der Herr ist verpflichtet, das Safeword jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.
  • Sollte die Sklavin in eine Lage versetzt werden, in der sie ihr „Safeword“ nicht aussprechen kann, wird sie von Ihrem Herrn einen Gegenstand erhalten, den sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand loslässt hat dies die selbe Bedeutung, wie das Aussprechen des „Safewords“.
  • Die Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.
  • Die Sklavin verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem „Safeword“, und vertraut inständig darauf, dass ihr Herr den Einsatz des „Safewords“ respektieren wird.
  • Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sklavin ihr „Safeword“ nutzt, wird der Herr dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.

Abschluß des Vertrages

  • Teil der Sklavin

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und als Sklavin zu gehören.Datum, Uhrzeit, Sklavin

  • Teil des Herren

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin, mir zu diesen. Ich übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.Datum, Uhrzeit, Herr

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